Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren 2017

27. Februar 2018: Die Abrechnungsbescheide wurden zum Versand weitergeleitet. Die Zustellung wird in der Zeit vom 23. bis 25. Februar 2018 erfolgen.

In den letzten Wochen wurden die Abrechnungen der Abwasserbeseitigungsgebühren für die rund 2.250 ans Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke der Gemeinde Sinzing vorbereitet und erstellt.

Die Abrechnungsbescheide wurden zum Versand weitergeleitet. Die Zustellung wird in der Zeit vom 23. bis 25. Februar 2018 erfolgen.

Mit den Bescheiden werden zum einen die Abwasserbeseitigungsgebühren für das Jahr 2017, aufgrund der neuen (gesenkten) Gebühren*), abgerechnet und zum anderen die Abschlagszahlungen für das Jahr 2018 festgesetzt.
*) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. November 2016 die Senkung der Abwasserbeseitigungsgebühren beschlossen. Daraufhin hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am  30. November 2016 die Änderung der Satzung beschlossen. Ab 01.01.2017 gelten folgende Abwasserbeseitigungsgebühren: Schmutzwassergebühr: 1,99 EUR/m³, Niederschlagswassergebühr: 0,24 EUR/m², Grundgebühr: 68 EUR, 89 EUR, 137 EUR bzw. 205 EUR je nach Zählergröße. (Meldung Gebührensenkung)

Gutschriften werden im Gebührenbescheid mit einem Minus als Vorzeichen ausgewiesen und werden zum im Bescheid genannten Termin verrechnet oder erstattet. Die Gebühren-Nachforderungen für das Jahr 2017 sind am 26. März 2018 zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2018 sind am 1. April 2018 (1. Vorauszahlungsrate), am 1. Juli 2018 (2. Vorauszahlungsrate) und am 1. Oktober 2018 (3. Vorauszahlungsrate) zur Zahlung fällig.

Sollte eine Anpassung der Höhe der festgesetzten Abschläge aus Ihrer Sicht erforderlich sein, ist eine unterjährige Anpassung der Vorauszahlung nach oben oder unten möglich. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag.

Wir bitten alle Bescheidempfängerinnen und Bescheidempfänger, die Abrechnung(en) zu prüfen. Vor allem Änderungen der Eigentumsverhältnisse am Grundstück und Änderungen der Bankverbindung (soweit die Abwasserbeseitigungsgebühren im Bankeinzugsverfahren bezahlt werden) bitten wir zeitnah mitzuteilen.

Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie um genaue Einhaltung der Zahlungstermine. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden wir die Beträge zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abbuchen.

Unser Service für Sie:

> Mitteilung über die Änderung der Bankverbindung bzw. Teilnahme am Bankeinzugsverfahren  SEPA-Lastschriftmandat

Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat auf postalischem Wege oder geben es direkt bei uns ab. Da das SEPA-Mandat der Gemeindekasse im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden.

> Mitteilung über die Änderung der Eigentumsverhältnisse am Grundstück

Mitteilung Eigentümerwechsel

> Mitteilung über die Änderung von Flächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Änderungen

bzw.

Erhebungsbogen

Die für Ihr Grundstück erfassten Flächen finden Sie in Ihrer Abrechnung der Abwasserbeseitigungsgebühren unter dem Punkt "Berechnung der gebührenrelevanten Fläche für die Niederschlagswassergebühr" (in den meisten Fällen auf Seite 4 des Bescheides).
Wichtig: Für den Grundstückseigentümer besteht eine Meldepflicht bei Änderungen an den bebauten oder befestigten Flächen. Damit tragen Sie dazu bei, dass eine detaillierte und wahrheitsgetreue Abrechnung erfolgen kann. Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Mitteilung von Änderungen übersehen wird.

 

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09