Abrechnung der Kanalgebühren 2015

19. Februar 2016: Die Abrechnungsbescheide wurden zum Versand weitergeleitet. Die Zustellung wird in der Zeit vom 19. bis 21. Februar 2016 erfolgen.

In den letzten Wochen wurden die Abrechnungen der Kanalgebühren für die rund 2.200 ans Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke der Gemeinde Sinzing vorbereitet und erstellt.

Die Abrechnungsbescheide wurden zum Versand weitergeleitet. Die Zustellung wird in der Zeit vom 19. bis 21. Februar 2016 erfolgen.

Mit den Bescheiden werden zum einen die Kanalgebühren für das Jahr 2015 abgerechnet und zum anderen die Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 festgesetzt. Die Gebühren-Nachforderungen für das Jahr 2015 werden am 22. März 2016 zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2016 sind am 1. April 2016 (1. Vorauszahlungsrate), am 1. Juli 2016 (2. Vorauszahlungsrate) und am 1. Oktober 2016 (3. Vorauszahlungsrate) zur Zahlung fällig.

Wir bitten alle Bescheidempfängerinnen und Bescheidempfänger, die Abrechnung(en) zu prüfen. Vor allem Änderungen der Eigentumsverhältnisse am Grundstück und Änderungen der Bankverbindung (soweit die Kanalgebühren im Bankeinzugsverfahren bezahlt werden) bitten wir zeitnah mitzuteilen.

Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie um genaue Einhaltung der Zahlungstermine. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden wir die Beträge zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abbuchen.

Unser Service für Sie:

> Mitteilung über die Änderung der Bankverbindung bzw. Teilnahme am Bankeinzugsverfahren  SEPA-Lastschriftmandat

Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat auf postalischem Wege oder geben es direkt bei uns ab. Da das SEPA-Mandat der Gemeindekasse im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden.

> Mitteilung über die Änderung der Eigentumsverhältnisse am Grundstück Mitteilung Eigentümerwechsel
> Mitteilung über die Änderung von Flächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Änderungen

bzw.

Erhebungsbogen

Die für Ihr Grundstück erfassten Flächen finden Sie in Ihrer Abrechnung der Kanalgebühren unter dem Punkt "Berechnung der gebührenrelevanten Fläche für die Niederschlagswassergebühr" (in den meisten Fällen auf Seite 4 des Bescheides).
Wichtig: Für den Grundstückseigentümer besteht eine Meldepflicht bei Änderungen an den bebauten oder befestigten Flächen. Damit tragen Sie dazu bei, dass eine detaillierte und wahrheitsgetreue Abrechnung erfolgen kann. Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Mitteilung von Änderungen übersehen wird.

 

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09