Aufhebung der letzten beiden „Wildvogel-Geflügelpest“-Beobachtungsgebiete im Landkreis Regensburg

30. März 2017: Regensburg (RL). Mit Aufhebung der letzten beiden „Wildvogel-Geflügelpest“-Beobachtungsgebiete Stadt Regensburg - die auch Gebietsteile des Landkreises mit eingeschlossen hatten – bestehen im Landkreis Regensburg aktuell keine Restriktionszonen und somit auch keine Einschränkungen für Geflügelhalter mehr.

Bereits am 17.03.2017 hatte das Landratsamt Regensburg sowohl die allgemeine Aufstallungspflicht als auch das Ausstellungsverbot für den Landkreis Regensburg aufgehoben. Die Geflügelhalter sind aber nach wie vor verpflichtet, die strikten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Aufgrund eines Verdachts des Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel, der auf dem Gebiet der Stadt Regensburg (Pfaffensteiner Wehr) gefunden worden war, hatte das Landratsamt Regensburg am 01.02.2017 per Allgemeinverfügung ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Betroffen waren hiervon die Gemeinden Barbing, Donaustauf, Lappersdorf, Neutraubling, Nittendorf, Obertraubling, Pentling, Pettendorf, Pielenhofen, Regenstauf, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach, Wolfsegg und Zeitlarn. Aufgrund eines weiteren Verdachtsfalls von Geflügelpest bei einem Wildvogel, der ebenfalls auf dem Gebiet der Stadt Regensburg (Steinerne Brücke) gefunden worden war, hatte das Landratsamt Regensburg das bereits seit 01.02.2017 geltende Beobachtungsgebiet am 09.02.2017 erweitert. Betroffen war nun auch die Gemeinde Mintraching. Am 20.02.2017 wurden die Fristen der bereits geltenden Allgemeinverfügungen verlängert. Der Grund waren neue Verdachtsfälle von Wildgeflügelpest in der Stadt Regensburg. Am 22.02.2017 hatte das Landratsamt Regensburg dann neue „Wildvogel-Geflügelpest“-Restriktionszonen festgelegt, da auf dem Gebiet der Stadt Regensburg (Dechbetten) ein weiterer verendeter Wildvogel mit Verdacht auf Geflügelpest gefunden worden war. Betroffen hiervon waren die Gemeinden Pentling, Pettendorf, Sinzing, Barbing, Lappersdorf, Neutraubling, Nittendorf, Obertraubling, Pielenhofen, Regenstauf, Tegernheim, Thalmassing, Wenzenbach und Zeitlarn.

Nachdem die gesetzlichen Fristen, an denen die jeweiligen Schutzmaßnahmen frühestens beendet werden können, abgelaufen sind, und aus fachlicher Sicht keine Bedenken bestehen, werden die Allgemeinverfügungen vom 01.02.2017, 09.02.2017, 20.02.2017 und 22.02.2017 hiermit aufgehoben.

Die schriftliche Anordnung finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de , Rubrik: Aktuelles.

Aufhebung Allgemeinverfügungen Stadt Regensburg Wildvogel (pdf)

Rückblick/vorläufige Bilanz: Insgesamt vier Fälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg - Amtstierärztliche Untersuchungen sind abgeschlossen

Insgesamt gab es im Landkreis Regensburg vier bestätigte Fälle von Geflügelpest (zwei Fälle in Hausgeflügelbeständen, zwei Fälle bei Wildvögeln). Am Samstag, den 28.01.2017, wurde bei einer verendeten Hausgans aus dem Bestand eines Hobbygeflügelhalters im Markt Lappersdorf der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg bestätigt. Es folgten zwei Fälle von Wildvogel-Geflügelpest am Donnerstag, den 02.02.2017. Bei einer an der Naab (Gemeinde Pettendorf-Deckelstein) aufgefundenen Wildgans und bei einem an der Donau (Gemeinde Pentling-Unterirading) verendeten Schwan hatte das Friedrich-Loeffler-Institut ebenso die hochpathogene Form des Virus H5 N8 festgestellt. Das Landratsamt errichtete Geflügelpest- (Lappersdorf) beziehungsweise „Wildvogel-Geflügelpest“-Restriktionszonen (Pettendorf und Pentling). Im Falle von vier verendeten Hühnern eines Hausgeflügelbestandes mit über 100 Tieren in der Gemeinde Zeitlarn wurde am 04.02.2017 die hochpathogene Form des Aviären Influenza Virus Subtyp H5N8 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald nachgewiesen. Bereits nach Eingang der Verdachtsmeldung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am 03.02.2017 hatte das Veterinäramt umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde sofort gesperrt, die Tiere im Verlauf des Samstags (04.02.2017) gekeult, Restriktionszonen wurden eingerichtet.

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den „Geflügelpest“-Sperrbezirken (Lappersdorf und Zeitlarn) sowie in den „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirken (Pentling, Pettendorf und Stadt Regensburg) waren insgesamt 148 Geflügelhaltungen betroffen. 61 Betriebe davon wurden labordiagnostisch untersucht; alle 1.580 Proben waren negativ. In den„Geflügelpest“-Beobachtungsgebieten wurden 21 Geflügelhaltungen klinisch untersucht. Epidemiologische Erhebungen wurden in 160 Betrieben durchgeführt. Es gibt derzeit keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg.

Am 17.03.2017 wurde auch im Landkreis Regensburg die bis dato bayernweit geltende Stallpflicht sowie das Ausstellungsverbot aufgehoben. Seitdem gilt nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Ausstellungen und Märkte sind wieder möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden. Die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ (Dringlichkeitsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) ist bis zum 20. Mai 2017 gültig. Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter. In den vergangenen Monaten sind in Deutschland über 1.000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. Das Merkblatt und alle wichtigen Infos zur Geflügelpest finden Sie auf der Homepage des LGL unter www.lgl.bayern.de .

Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte. Kontakt: Landratsamt Regensburg, Abteilung Veterinäramt, Tel. 0941 4009 – 520, E-Mail: veterinaeramt@lra-regensburg.de ; Fax: 0941 4009 – 560.