Bekanntmachung

04. Februar 2016: Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 05.02.2016 - Nr. 31.1 – 6102/52D1 betreffend: Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 52 „An der Kirche“ hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und über das Inkrafttreten sowie über die Bereithaltung des Bebauungsplanes für jedermanns Einsicht
BPlan 52 Deckblatt 1

Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing hat am 20.01.2016 das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 52 „An der Kirche“ vom 29.07.2015 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Der Satzungsbeschluss sowie das Deckblatt Nr. 1 werden hiermit bekanntgemacht. Das Deckblatt Nr. 1 tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Sinzing, Zimmer Nr. 102, Bauamt, Fährenweg 4, 93161 Sinzing, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seiner Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Sinzing, den 04.02.2016

Patrick Grossmann

Erster Bürgermeister

Ortsüblich bekanntgemacht:

Anschlag a. d. Amtstafel am 05.02.2016

abgenommen am 22.02.2016