Bekanntmachung

12. November 2015: Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 13. 11. 2015 - Nr. 10.1 – 6102/52/D1 betreffend: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „An der Kirche“ durch Deckblatt Nr. 1 hier: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Deckblattes Nr. 1 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
BPlan 52 Deckblatt 1

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29. Juli 2015 mit Beschluss-Nr. 62 die Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „An der Kirche“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „An der Kirche“ ist aus folgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Das Deckblatt Nr. 1 beinhaltet folgende Grundstücke Fl. Nr. 325 Gemarkung Sinzing.

Der vom zuständigen Bauausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 52 „An der Kirche“ vom 04.11.2015, sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 23.11.2015 bis einschließlich 22.12.2015 im Bauamt der Gemeinde Sinzing, Zimmer 102, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich auf.

Da das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 52 „An der Kirche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB ein Umweltbericht nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahme (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dann ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm neue Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Gemeinde Sinzing weist darauf hin, dass die Bekanntmachung als auch der Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 52 „An der Kirche“, sowie der Entwurf der Begründung auf der Homepage eingesehen werden können:

www.sinzing.de -> Aktuelles

Sinzing, den 12.11.2015

Patrick Grossmann

Erster Bürgermeister

Ortsüblich bekanntgemacht:

Anschlag a. d. Amtstafel am 13.11.2015