Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 03.06.2015

03. Juni 2015: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 65 „Donaublick“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 24.09.2014 beschlossen, das Bauleitplanverfahren für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 65 „Donaublick“ einzuleiten.

Der vom Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 11.06.2015 bis einschließlich 13.07.2015 im Bauamt (Rathaus der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, Zimmer 102) während der allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten) für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Boden

Geotechnischer Bericht (Bodengutachten)

Tiere und Pflanzen

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (Umweltbericht)

vgl. Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

Wasser

Hang-/ Grundwasser und Schmutz-/ Niederschlagswasser vgl. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg

Landschafts- und sonstige Pläne

Hinweis auf Landschaftsplan der Gemeinde

Wechselwirkungen

Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dann ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm neue Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, also hätten geltend gemacht werden können.

Ortsüblich bekanntgemacht:
Anschlag a. d. Amtstafel am 03.06.2015
abgenommen am 14.07.2015