Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 07.12.2017: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Wohnanlage Jakobsiedlung“

13. Dezember 2017: Bebauungsplan Nr. 69 „Wohnanlage Jakobsiedlung“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Wohnanlage Jakobsiedlung“

hier:  Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 26.10.2016 beschlossen, im Ortsteil Sinzing den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Wohnanlage Jakobsiedlung“ aufzustellen.

Der vom Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.09.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 18.12.2017 bis einschließlich 31.01.2018 im Bauamt (Rathaus der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, Zimmer 102) während der allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten) für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Bekanntmachung sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 "Wohnanlage Jakobsiedlung" mit Begründung, Gutachten und Anlagen finden Sie hier