Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 19.10.2017: Entwurf des Deckblattes Nr. 4 zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Entwurf des Deckblattes Nr. 4 zur Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 26.10.2016 die Einleitung, des Bauleitverfahrens für das Deckblatt Nr. 4 zur Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung beschlossen.
Der vom Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 16.08.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Deckblattes Nr. 4 zur Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung mit Umweltbericht vom 16.08.2017 liegen in der Zeit vom 27.10.2017 bis einschließlich 28.11.2017 im Bauamt (Rathaus der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, Zimmer 102) während der allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten) für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.