Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 26.10.2015

26. Oktober 2015: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des beschränkt- öffentlichen Weges „Fuß- und Radweg zwischen Auf der Hutbreiten und Marksteinstraße“
Fuß- und Radweg Auf der Hutbreiten und Marksteinstraße.jpg

Die Gemeinde Sinzing erlässt folgende Allgemeinverfügung:

 

I.

 

  1. Die im Zuge der Erschließung gebaute Wegstrecke „Fuß- und Radweg zwischen Auf der Hutbreiten und Marksteinstraße“, Fl.-Nr. 133 der Gemarkung Eilsbrunn, wird mit Wirkung vom 16.10.2015 zum beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radweg mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ gewidmet.

     

  2. Die neu zu widmende Wegstrecke beginnt mit der Einmündung in die Ortsstraße „Auf der Hutbreiten“, Fl.-Nr. 138 der Gemarkung Eilsbrunn, bei der südwestlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 134/3 bzw. der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 132/11, je der Gemarkung Eilsbrunn. Die neu zu widmende Wegstrecke endet mit der Einmündung in die Ortsstraße „Marksteinstraße“, Fl.-Nr. 135/1 der Gemarkung Eilsbrunn, bei der südöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 132/3 bzw. der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 132/4, je der Gemarkung Eilsbrunn. Die Länge der neu gewidmeten Wegstrecke beträgt insgesamt 0,088 km.

     

  3. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Sinzing.

     

  4. Die Unterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in Zimmer 102 eingesehen werden.

     

    II.

     

    Die Gemeinde ist zum Erlass dieser Verfügung sachlich und örtlich zuständig (Art. 58 Abs. 2 Nr. 3, 54 a Abs. 1 BayStrWG, Art. 22 GO).

     

    Die Widmungsvoraussetzungen gemäß Art. 6 BayStrWG liegen vor. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2015 die Widmung beschlossen.

     

    Dadurch konnte die in der Gemeinde Sinzing, Landkreis Regensburg, Regierungsbezirk Oberpfalz, bereits gebaute Wegstrecke zum beschränkt- öffentlichen Weg gewidmet werden. Die Verfügung ist von der das Bestandsverzeichnis führenden Behörde (Gemeinde Sinzing) öffentlich bekannt zu machen.

      

    Die Gemeinde Sinzing weist darauf hin, dass die Bekanntmachung als auch der Lageplan des beschränkt-öffentlichen Weges „Fuß- und Radweg zwischen Auf der Hutbreiten und Marksteinstraße“ auf der Homepage eingesehen werden kann:

    www.sinzing.de -> Aktuelles -> Alle Meldungen „Meldung vom 26.10.2015“

Ortsüblich bekanntgemacht:
Anschlag a. d. Amtstafel am 21.10.2015
abgenommen am 08.12.2015