Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 28.08.2015

28. August 2015: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ mittels Deckblatt Nr. 1
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Deckblattes Nr. 1 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2015 mit Beschluss-Nr. 43 die Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ wird wie folgt festgelegt:

Im Norden:     entlang der südlichen Grundstücksgrenze Fl.-Nr. 1504/1 der Gemarkung

                        Viehhausen

Im Osten:        entlang der Schwarzen Laber

Im Süden:       entlang der nördlichen Grundstücksgrenze Fl.-Nrn. 1500 und 1500/2 der                                                 Gemarkung Viehhausen

Im Westen:     entlang der Labertalstraße (Staatsstraße 2394)

Das Deckblatt Nr. 1 beinhaltet folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 1500/4 und 1500/2 der Gemarkung Viehhausen.

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der vom zuständigen Bauausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ vom 27.05.2015 sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 07.09.2015 bis einschließlich 06.10.2015 im Bauamt der Gemeinde Sinzing, Zimmer 102, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Da das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB ein Umweltbericht nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahme (schriftlich oder zur Niederschrift) zu dem Entwurf abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dann ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm neue Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Gemeinde Sinzing weist darauf hin, dass die Bekanntmachung als auch der Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 59 „Alling an der Staatsstraße“ sowie der Entwurf der Begründung auf der Homepage eingesehen werden können:

www.sinzing.de -> Aktuelles -> Alle Meldungen „Meldung vom 28.08.2015“

Ortsüblich bekanntgemacht:
Anschlag a. d. Amtstafel am 28.08.2015
abgenommen am 07.10.2015