Bekanntmachung

20. April 2016: Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 21.04.2016 - Nr. 10.1-6100/66 betreffend: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 27.05.2015 beschlossen, im Ortsteil Viehhausen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 66 „Klosterblick“ aufzustellen.

Der vom Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 29.04.2016 bis einschließlich 30.05.2016 im Bauamt (Rathaus der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, Zimmer 102) während der allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten) für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Boden

Geotechnischer Bericht (Bodengutachten) vgl.

Stellungnahme des Landratsamtes - Wasserrecht -

Tiere und Pflanzen

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (Umweltbericht)

Wasser

Hang-/ Grundwasser und Schmutz-/ Niederschlagswasser im Wasserschutzgebiet vgl.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und

Stellungnahme des Landratsamtes - Wasserrecht -

Landschafts- und sonstige Pläne

Hinweis auf Landschaftsplan der Gemeinde, Umweltbericht

Wechselwirkungen

Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dann ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm neue Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, also hätten geltend gemacht werden können.

Sinzing, den 20.04.2016

Gemeinde Sinzing

In Vertretung

Josef Espach

Zweiter Bürgermeister

Ortsüblich bekanntgemacht:

Anschlag a. d. Amtstafel

am 21.04.2016

abgenommen, am 31.05.2016