Bekanntmachung vom 28.05.2015
Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 29. Mai 2015 Nr. 10.1 – 6100/66 betreffend:
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: öffentliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterblick“ im Ortsteil Viehhausen aufzustellen.
B E K A N N T M A C H U N G
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 mit Beschluss-Nr. 42 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ im Ortsteil Viehhausen festgelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ wird wie folgt festgelegt:
Im Norden: entlang des bestehenden Bebauungsplangebietes Nr. 58 „Klosteracker“
Im Osten: entlang der künftigen Bauparzellengrenze aus den Grundstücken Fl. Nr. 278, 278/3, 291 und 291/2
Im Süden: entlang der künftigen Bauparzellengrenze aus den Grundstücken Fl. Nr. 291/2, 291/1, 279/3
Im Westen: entlang des bestehenden Baugebietes „Kreuzseefeld“
Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Viehhausen:
Fl. Nr. 290, 289, Teilflächen aus den Grundstücken Fl. Nr. 279/3, 291/1, 291/2, 291, 278/3 und 278.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ im Ortsteil Viehhausen ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Mit der Bauleitplanung werden folgende allgemeine Planungsziele angestrebt:
Das Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, um den Bauplatzbedarf der heimischen Bevölkerung zu sichern. Der Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterblick“ wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz1 BauGB entwickelt. Mit der Erarbeitung des Planvorentwurfes wird das Büro FLU Planungsteam beauftragt.
Der Beschluss des Gemeinderates zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Klosterblick“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Sinzing, den 29.05.2015
Gemeinde Sinzing
Patrick Grossmann
Erster Bürgermeister
Ortsüblich bekanntgemacht: Anschlag a. d. Amtstafel am 29.05.2015
abgenommen .............................................. (Dienstbezeichnung) |