Bericht des Behinderten- und Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Sinzing, Herrn Wilfried Süß

05. November 2019: Zitate aus der "Statistik der schwerbehinderten Menschen" (Deutschland) Ausgewählte Ergebnisse 2017

Ende 2017 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland.
Das entspricht 9,4 % der gesamten Bevölkerung.

Die Verteilung der Behinderungen nach Altersgruppen zeigt, dass Behinderungen vor allem bei älteren Menschen auftreten:
Etwa ein Drittel (34 %) der schwerbehinderten Menschen war 75 Jahre und älter.
44 % gehörten der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an.
Nur 2 % waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
42 % waren von 15 bis 65 Jahre alt - also im erwerbsfähigen Alter.

Die Verteilung der Ursachen für Behinderungen sind nachfolgend wiedergegeben:
Der überwiegende Teil der Behinderungen (88 %) wurden durch eine Krankheit verursacht.
Nur 3 % der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf.
Auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit war nur 1 % zurückzuführen. Die übrigen Ursachen summieren sich auf 7 %.

Die Verteilung nach Kategorien von Behinderungen zeigen folgende Daten:
Körperliche Behinderungen hatten 59 % der schwerbehinderten Menschen.
Bei 25 % waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen.
Bei 12 % waren Arme und/oder Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 11 % Wirbelsäule und Rumpf.
In 5 % der Fälle lag Blindheit beziehungsweise eine Sehbehinderung vor.
4 % litten unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen.
Der Verlust einer oder beider Brüste war bei 2 % Grund für die Schwerbehinderung.
Geistige oder seelische Behinderungen traten in 13 % der Fälle auf.
Zerebrale Störungen (das Großhirn betreffend) hatten 9 % der Fälle.
Bei den übrigen 19 % Personen war die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen.

Behindertengrad gemäß den Feststellungen des Versorgungsamts:
Bei knapp einem Viertel der schwerbehinderten Menschen (23 %) war vom Versorgungs­amt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden.
33 % wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf.

(Datenquelle: REHADAT-Statistik)

Was sagen uns diese Daten für Sinzing?
Unter der Annahme, dass die bundesweiten Zahlen nicht ganz weit von unseren örtlichen abweichen, hieße das:

Wenn die Statistik für die Gemeinde Sinzing Ende 2018 rund 7.400 Einwohner mit Erstwohnsitz ausweist, könnten bei uns beispielsweise bis zu 700 Bürgerinnen und Bürger schwerbehindert sein, davon über 230 im fortgeschrittenen Alter über 75 Jahre und immerhin beinahe 300 im erwerbsfähigen Alter.

Da stellt sich natürlich die Frage, wo all diese Menschen sich aufhalten und bewegen. Einem Teil von ihnen sieht man allerdings ihre Behinderung meistens nicht an. Auf unseren Straßen, in den Geschäften oder in den Gaststätten trifft man nur vereinzelt auf sie; eher schon einmal in Arztpraxen. Was könnten Gründe dafür sein?

Zuerst einmal sind es unsere zum großen Teil in Berglagen gelegenen Siedlungen. Dann sind auch nur wenige der möglichen Ziele für die Erreichbarkeit und den Aufenthalt von Menschen mit Behinderungen (M. m. B.) ausgelegt.

Behinderte sollen kein Bürger zweiter Klasse sein. Sie sind genauso der Fürsorge der Gemeinde anvertraut, wie alle anderen. Das Ziel des Behinderten- und Inklusionsbeauftragten ist es deshalb, die Gemeinde dabei zu beraten, M. b. H. mehr Teilhabe am öffentlichen Leben, also außerhalb ihres Heims, zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern.

Inklusion heißt im Idealfall, M. m. B. halten sich nicht in einem speziell ihnen zugewiesenen Areal auf oder treffen sich nur untereinander, sondern nehmen die Angebote in ihren Orten zusammen mit allen anderen wahr. Deshalb unternimmt die Gemeinde, meist verbunden mit anstehenden Bauprojekten, gezielt Anstrengungen, Zug um Zug mehr Wege und Gebäude barrierefrei oder behindertengerecht auszuführen. Dazu gehört nicht nur die Beseitigung von beispielsweise Stolperstellen, das Vorhalten geeigneter Toiletten, oder der Einbau eines Aufzugs, sondern auch die Installation von induktiven Höranlagen in Versammlungsstätten oder raumakustische Maßnahmen zur besseren Verständigung.

Bei rechtzeitiger Aufnahme dieser Ziele in die Planungen sind die Mehrkosten meisten gering, aber die Teilhabe unserer behinderten Bürgerinnen und Bürger sollte den Aufwand bei weitem aufwiegen und bedeutet insgesamt einen enormen gesellschaftlichen Gewinn.

Wilfried Süß, Behinderten- und Inklusionsbeauftragter der Gemeinde Sinzing