Einigung zum Bau des Evangelischen Gemeindehauses
Auch wenn die Gemeinde die Ziele des für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans nicht erreichen konnte, so stand bei der Entscheidung doch der Wunsch nach einem Gemeindehaus für die Evangelische Gemeinde im Vordergrund. Nachdem die Landeskirche deutlich zu verstehen gegeben hat, dass in einer anderen Art und Weise keine Bebauung des Grundstücks möglich ist, wollte die überwiegende Mehrheit des Gemeinderates einen Ort für Versammlungen und der Seelsorge für die Evangelischen Bürger ermöglichen.
Da aufgrund der Bauweise Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan notwendig waren (Unterschreitung der Traufhöhe sowie die Abweichung von der Dachform), muss jetzt noch das Landratsamt Regensburg die Genehmigung des Bauantrags erteilen.
Somit könnte die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung sogar noch im Herbst dieses Jahres mit dem Bau beginnen.