Erste Aufhebung von Sperrbezirken - Keine neuen Fälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg - Weitere Verdachtsfälle von Wildgeflügelpest in der Stadt Regensburg

22. Februar 2017: Regensburg (RL). Die am 30.01.2017 vom Landratsamt errichteten Sperrbezirke im Falle der beiden „Wildvogel“-Geflügelpest-Fälle wurden aufgehoben.

Sie gehen ab sofort in das jeweilige Beobachtungsgebiet (im Radius von zehn Kilometern um den Fundort der beiden Wildvögel) über. Hier gelten die Fristen bis einschließlich Mittwoch, 01.03.2017. Auf dem Gebiet der Gemeinden Pentling und Sinzing waren 20 Ortsteile vom Sperrbezirk betroffen. Um das Gebiet der Gemeinde Pettendorf hatte der Sperrbezirk auch die Märkte Laaber und Nittendorf sowie die Gemeinde Pielenhofen mit insgesamt 22 Ortsteilen eingeschl0ssen.

Innerhalb der „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszone gilt weiterhin strikte Aufstallungspflicht. Nähere Infos zu den in der Restriktionszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest/PM vom 30.01.2017 als PDF-Dokument hinterlegt.

Aufhebung der „Geflügelpest“-Sperrbezirke Lappersdorf und Zeitlarn

Die Abnahme der nach Geflügelpestverordnung vorgeschriebenen Grobreinigung der beiden betroffenen Anwesen in Lappersdorf und Zeitlarn durch das Veterinäramt ist erfolgt. Die Fristen für die beiden „Geflügelpest“-Sperrbezirke gelten daher nur noch bis einschließlich Freitag, 03.03.2017. Danach gehen - wie schon im Fall von Pentling und Pettendorf - beide Sperrbezirke in das jeweilige Beobachtungsgebiet über. Die im Beobachtungsgebiet festgelegten Anordnungen gelten bis einschließlich Sonntag, 12.03.2017.Innerhalb der bestehenden Restriktionszonen dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. In den Geflügelpest-Restriktionszonen dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder eingeführt noch ausgeführt werden. Nähere Infos sind der entsprechenden Allgemeinverfügung unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest/ Pressemitteilungen vom 29.01. bzw. 04.02., zu entnehmen.

Amtstierärztliche Untersuchungen in den Sperrbezirken sind abgeschlossen

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den „Geflügelpest“-Sperrbezirken (Lappersdorf und Zeitlarn) sowie in den „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirken (Pentling und Pettendorf) waren insgesamt 145 Geflügelhaltungen betroffen. 61 Betriebe davon wurden labordiagnostisch untersucht, alle Proben waren negativ. Es gibt also keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg.

Verlängerung des vom Landratsamt eingerichteten „Wildvogelgeflügelpest“ -Beobachtungsgebietes  Stadt Regensburg

In der Stadt Regensburg gibt es zwei weitere Verdachtsfälle von Geflügelpest bei Wildvögeln (Graureiher und Wildente). Aufgrund vorheriger Wildvogelfunde im Stadtgebiet (Pfaffensteiner Wehr und Steinerne Brücke) wurden bereits am 01.02.2017 beziehungsweise am 09.02.2017 Beobachtungsgebiete festgelegt,  die mit Ausnahme weniger Ortsteile deckungsgleich sind. Betroffen sind seit 01.02. die Gemeinden Obertraubling, Pentling,Barbing, Pettendorf, Pielenhofen, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach, Wolfsegg und Zeitlarn, die Märkte Donaustauf, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die Stadt Neutraubling mit insgesamt über 190 Ortsteilen. Hinzugekommen ist am 09.02 lediglich die Gemeinde Mintraching mit dem Ortsteil Rosenhof.

Da die Stadt Regensburg aufgrund des aktuellen Wildvogelfundes die für das Beobachtungsgebiet geltenden Fristen verlängert hat, wurde die bestehende Allgemeinverfügung des Landratsamtes ebenfalls bezüglich der entsprechenden Fristen aktualisiert. Die am 01.02. verfügte und am 09.02. erweiterte Allgemeinverfügung und die darin enthaltenen Regelungen werden bis zum 23.03.2017 verlängert. Nähere Infos sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Aktuelles als PDF-Dokument hinterlegt.

Das am 05.02. vom Landratsamt festgelegte „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Nittenau endet am 08.o3. 2017. Die Fristen für die „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiete Höllohe/Schwandorf  (02.02.) und Geiselhörig/Straubing-Bogen (09.02.) sind von den zuständigen Landratsämtern noch nicht endgültig festgelegt. Bis dahin gelten die Fristen aus den entsprechenden Allgemeinverfügungen.

Hier die Restriktionszonen im Überblick

29.01. „Geflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Lappersdorf

30.01. „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Pentling –

Sperrbezirk wurde zum 21. 02. aufgehoben

30.01. „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet   Pettendorf

Sperrbezirk wurde zum 21. 02. aufgehoben

01.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Stadt Regensburg

02.02. „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Höllohe /Schwandorf

04.02. „Geflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Zeitlarn

05.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Nittenau

09.02. „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhörig/Straubing-Bogen

09.02. Erweiterung des am 01.02. eingerichteten „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebietes  Stadt Regensburg

20.02. 2017 Verlängerung des am 01.02. eingerichteten und 09.02. erweiterten „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebietes  Stadt Regensburg - Allgemeinverfügung Stadt Regensburg Wildvogel-Geflügelpest Kurzfassung (PDF)

Alle Allgemeinverfügungen können auch an der Info-Theke im Foyer des Landratsamtes (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo.- Mi. von 7.00 bis 17.30 Uhr, Do. von 7.00 bis 18.00 Uhr und Fr. von 7.00 bis 13.00 Uhr.

Übersichtskarten über die „Geflügelpest“- und „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de.

Stallpflicht gilt bis auf weiteres

Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.

Vorgehen beim Fund eines verendeten Wildvogels

Beim Fund eines verendeten Wildvogels können Sie sich telefonisch an das Veterinäramt wenden, welches dann in Abhängigkeit von Fundort, Tierart und Zustand über den weiteren Verbleib des Kadavers entscheidet. Hält das Veterinäramt eine Untersuchung für nötig, werden Mitarbeiter des Kreisbauhofs die Abholung des Kadavers übernehmen. Verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Greifvögel sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zum Verpacken eignen sich auslaufsichere Plastik-Müllsäcke. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte.

Kontakt:

Landratsamt Regensburg, Abteilung Veterinäramt, Tel. 0941 / 4009 – 520, E-Mail: veterinaeramt@lra-regensburg.de ; Fax: 0941 / 4009 – 560.

Weitere Hinweise:

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. Das Merkblatt und alle wichtigen Infos zur Geflügelpest finden Sie auf der Landkreis – Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest.