Festsetzung der Grundsteuer für 2015

31. März 2015: Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2015

Die Grundsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes v. 07.08.73 (BGBl. 73 I S. 965; BStBl. 73 I S. 694) für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer für das Jahr 2015, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Grundsteuerbescheid ergangen ist, in gleicher Höhe wie 2014 festgesetzt.

Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erstellt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig.

Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing, eingesehen werden.

Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln.