Frühjahrszeit - Pflanzzeit

13. April 2016: In der Frühjahrszeit werden meist Gärten neu angelegt oder Bäume und Sträucher dazu gepflanzt. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es auch beim Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken Regelungen zu Abstandsflächen gibt, die zu beachten sind.

Der erforderliche Grenzabstand richtet sich nach der Höhe des Gewächses:

Ist oder wird es bis zu 2 m hoch, so beträgt der notwendige Abstand mindestens 50 cm von der Grenze.

Ist oder wird es höher als 2 m, so muss ein Mindestabstand von 2 m von der Grenze eingehalten werden.

Für einen sogenannten lebenden Zaun (Hecke) genügt ein Grenzabstand von 50 cm. Man muss jedoch die Hecken vom eigenen Grundstück aus schneiden können (auch später); außer man vereinbart mit dem Nachbarn eine andere Regelung. Herüberragende Äste, Zweige und Wurzeln können vom Eigentümer eines Grundstückes entfernt werden. Er muss jedoch dem Besitzer des Nachbargrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung geben.

Der Abstand ist die kürzeste Verbindung zur Grenze und wird bei Bäumen von der Mitte des Stammes und bei Sträuchern und Hecken von der Mitte des am nächsten an der Grenze stehenden Triebes gemessen.

Der Nachbar kann verlangen, dass diese Abstandsvorschriften eingehalten werden.

Zu diesem Thema liegt in der Bauverwaltung der Gemeinde Sinzing, Zimmer 102, auch eine Broschüre „Rund um die Gartengrenze“ aus.

Auskünfte erteilt:
Herr Bichlmaier, Frau Lukas: 0941/39602-21 und
Frau Zimmermann: 0941/39602-22