Haushaltssatzung 2018

14. Mai 2018: Haushaltssatzung der Gemeinde Sinzing für das Haushaltsjahr 2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 28.03.2018 die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Gemeindeverwaltung Sinzing (Rathaus), Fährenweg 4, 93161 Sinzing, Zimmer-Nr. R 1.08, niedergelegt (gem. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung) und dort zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung -Bek-VO-).

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung. Dies wurde durch das Landratsamt Regensburg als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Das Landratsamt Regensburg stellt weiterhin fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinzing gesichert ist.
Das Landratsamt Regensburg weist allerdings auch darauf hin, dass aufgrund der Hebesätze für die Realsteuern, die unter dem Landkreisdurchschnitt liegen, Einnahmereserven bestehen. Die Gemeinde sollte deshalb in Erwägung ziehen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B von bisher 280 v.H. auf jeweils 310 v.H. anzuheben, da dieser Nivellierungshebesatz von 310 v.H. auch in die Berechnung der Steuerkraft einfließt und damit die Höhe der Schlüsselzuweisungen oder der Kreisumlage beeinflusst.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich durch Anschlag an die Amtstafeln.