Haushaltssatzung 2019

03. April 2019: Haushaltssatzung der Gemeinde Sinzing für das Haushaltsjahr 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.


Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Gemeindeverwaltung Sinzing (Rathaus), Fährenweg 4, 93161 Sinzing, Zimmer-Nr. R 1.08, niedergelegt (gem. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung) und dort zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung -Bek-VO-).

Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 01.04.2019 bis einschließlich 15.04.2019 öffentlich auf.


Das Landratsamt Regensburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zum Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Schreiben v. 19.03.2019, Az. S12-027.13-Sed, erteilt.
Das Landratsamt Regensburg stellt weiterhin fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinzing gesichert ist.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich durch Anschlag an die Amtstafeln.

Im Rahmen der Haushaltssatzung wurden auch die seit 1992 unveränderten Hebesätze für die Realsteuern angehoben und zwar für die Grundsteuern A und B von bisher 280 v.H. auf jeweils 310 v.H. sowie für die Gewerbesteuer von bisher 320 v.H. auf 380 v.H..
Aufgrund der Hebesatzveränderung werden neue Steuerbescheide zugestellt.