Hinweis zu den Wahlplakaten zur Landtags- und Bezirkswahl 2018

21. August 2018: Hinweis zum Beschädigen und unerlaubtem Entfernen von Wahlplakaten

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die Beschädigung und das Entfernen von Wahlplakaten eine Straftat darstellt und von den politischen Parteien zur Anzeige gebracht wird.