Information für die Zahlungen der Grundsteuer, Hundesteuer bzw. Gewerbesteuer 2020
Bescheide aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit. Aus diesen Bescheiden ist die Steuerschuld für die Folgejahre zu entnehmen.
Neue Bescheide erfolgen nur, wenn sich an den Bemessungsgrundlagen eine Änderung ergeben hat.
Zahlungsaufforderung:
Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die Abbuchung der Steuern. Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern erteilt haben, werden gebeten, die Steuern 2020 fristgerecht – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe der Finanzadresse zu entrichten.
Folgende Bankverbindungen stehen für Ihre Zahlungen zur Verfügung:
- Sparkasse Regensburg
IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79
BIC: BYLADEM1RBG
- Raiffeisenbank Sinzing
IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01
BIC: GENODEF1SZV
Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, so entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis Zuschläge in Höhe von 1 v. H. des auf volle fünfzig Euro abgerundeten Steuerbetrages. Zudem haben Sie die entstehenden Mahngebühren zu tragen.
Haben Sie uns bisher keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern erteilt und möchten Sie nun die Möglichkeit nutzen, können Sie uns noch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Den Vordruck finden Sie hier: SEPA-Lastschriftverfahren
Da das SEPA-Mandat der Gemeindekasse im Original vorliegen muss, können Übersendung per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.
Für die Abwassergebühren (Kanal) erhalten Sie neue Bescheide. Diese werden voraussichtlich bis Ende Februar 2020 erstellt und versandt.