Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 64 "Am Reitfeld"

03. Juni 2015: Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 64 „Am Reitfeld“
Bebauungsplan Nr. 64 "Am Reitfeld" - Satzungsbeschluss

Da die Gemeinde Sinzing derzeit über kein Gewerbegebiet verfügt ist es zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung notwendig einen Bebauungsplan für Gewerbeflächen aufzustellen. Um die Entwicklung der heimischen Wirtschaft zu gewährleisten, war es notwendig neben den gemeindlichen Grundstücken Flächen von den Ehegatten Brigitte und Gerhard Scheimer zu erwerben und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Durch den Bebauungsplan Nr. 64 „Am Reitfeld“ wurden in der Gemeinde Sinzing sieben Bauparzellen für Gewerbebetriebe geschaffen.

Zur Verwirklichung der Bebauung war die Erstellung eines schallschutztechnischen sowie geotechnischen (Baugrunduntersuchung) Gutachtens erforderlich (Anlagen zum Bebauungsplan). Deren Ergebnisse flossen in den Bebauungsplan als Festsetzungen ein.

Gegen die geplante Ausweisung der Gewerbeflächen wurden während des Bauleitplanverfahrens keine schwerwiegenden Bedenken und Anregungen weder von den Trägern öffentlicher Belange noch von den Bürgern vorgetragen. Im Übrigen hat sich der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 21.01.2015 und 22.04.2015 mit den eingegangenen Anregungen befasst und gerecht abgewogen. Nachdem gegen den Bebauungsplan Nr. 64 „Am Reitfeld“ keine grundsätzlichen Bedenken bestanden, konnte der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing als zuständiges Gremium den Bebauungsplan Nr. 64 „Am Reitfeld“ i. d. F. vom 22.04.2015 als Satzung beschließen.