Kreisverkehr am Ortseingang Sinzing

03. Januar 2018: Der Gemeinderat billigt in der Sitzung vom 20. Dezember 2017 die Planung zum Ausbau des Verkehrskreisels am Ortseingang von Sinzing. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die erforderliche Genehmigung zu beantragen. Aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen, insbesondere des Ausbaus der Bahnhofstraße, wird der Kreisverkehr nicht vor dem Jahr 2020 realisiert.
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Aufgrund der ergänzenden Verkehrsuntersuchungen durch GEO.VER.S.UM, Herrn Pressler hat der Gemeinderat festgelegt, dass am Ortsteingang von Sinzing, auf der Staatsstraße 2394, ein Verkehrskreisel errichtet werden sollte. Bevor die Gemeinde die Planung in Auftrag gegeben hat, wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung die Überprüfung der Leistungsfähigkeit der verschiedenen Knotenpunkte und Streckenabschnitte durchgeführt. Diese Verkehrsuntersuchung basiert auf einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2015. Die Verkehrszählungen werden im regelmäßigen Abstand erhoben und fortgeschrieben.

Die Untersuchungen haben ergeben, dass der Verkehr am sinnvollsten über einen Kreisverkehr abgewickelt werden soll. Der Verkehrskreisel hat die Gesamt-Qualitätsstufe „A“ erhalten und ist somit einer Linksabbiegerspur auf der Staatsstraße vorzuziehen.

Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung wurden auch vom Straßenbaulastträger für die Staatsstraße anerkannt, sodass die Gemeinde die Planung für den Verkehrskreisel in Auftrag geben konnte. Im März 2017 hat das Staatliche Bauamt – Tiefbau (ehemals Straßenbauamt) mitgeteilt, dass ein Ausbau des Verkehrsknotens in die Baulast des Freistaats Bayern ausscheidet und somit die Gemeinde den Verkehrsbereich planen und bauen kann.

Hieraus wurde mit Beschluss vom 26.04.2017 das Ingenieurbüro Wöhrmann mit der Planung beauftragt. Die Planung wurde in mehreren Gesprächen mit dem Staatlichen Bauamt und auch mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg abgestimmt.

Mit dem Bau eines Kreisverkehrs geht auch eine Verkehrsberuhigung am Ortseingang einher. Außerdem verbessert sich die Verkehrssituation für Fußgänger, da im Zusammenhang mit dem Kreisverkehr „Querungshilfen“ geschaffen werden, die einen sicheren fußläufigen Übergang der Straße ermöglichen. Die Planungen haben gezeigt, dass eine sachgerechte Gestaltung des Kreisverkehrs möglich ist. Der Verkehrskreisel ist in der Lage auch in der Zukunft die steigenden Verkehrsströme abzuwickeln.

Mit den unmittelbar betroffenen Anliegern wurde die Planung abgestimmt. Infolge dieser Gespräche wurde im Vergleich zur ersten Vorplanung der Verkehrskreisel um 5,50 Meter weiter nach Westen verschoben. Damit ist gewährleistet, dass eine gesicherte Ein – und Ausfahrt auf die Privatgrundstücke erfolgen kann. Die Anlieger haben nunmehr zu dieser geänderten Planung, die auch nun dem Gemeinderat vorgestellt wird ihre Zustimmung signalisiert.

Für die Planung ist kein straßenbaurechtliches Planfeststellungverfahren notwendig, da es sich hier um eine unwesentliche Änderung nach Straßenrecht handelt. Jedoch ist für die Planung ein Wasserrechtsverfahren erforderlich, weil die Straße im 60 Meter-Bereich der Schwarzen Laber liegt. Sofern der Gemeinderat die Planung billigt, würden anschließend die Genehmigungsunterlagen erstellt und die Genehmigung beim Landratsamt Regensburg – Untere Wasserrechtsbehörde bauauftragt.

Im Rahmen einer ganzheitlichen Planung soll neben dem Verkehrskreisel auch die Anbindung zu den geplanten Bauvorhaben an der Staatsstraße in Form von Abbiegespuren, eines Geh- und Radweges sowie neuen Bushaltestellen, sichergestellt werden. Das Ingenieurbüro Wöhrmann präsentiert nun dem Gemeinderat die Planungen für den Kreisverkehr.