Lohnt sich der Einbau eines Unterzählers zur Gartenbewässerung?

02. April 2020: Im Zusammenhang mit den heißen Sommern 2018 und 2019 gab es immer wieder Nachfragen, ob Wassermengen, die z. B. für die Gartenbewässerung genutzt werden, zu einer Reduzierung bei der Abwassergebühr führen.

Hitze, Hitze und kein Ende. Die Menschen schwitzen, der Rasen ist schon lange nicht mehr grün und die Pflanzen im Garten lassen die Köpfe hängen. Der Wasserschlauch ist eine beliebte Lösung: Rasen sprengen und Blumen gießen. Die Wasseruhr dreht sich dabei allerdings ohne Ende. Und leider wird dabei vergessen, dass sich die Schmutzwassergebühr nach der Frischwassermenge berechnet.

Abhilfe schaffen könnte nur der Einbau eines Unterzählers, mit dem der Wasserverbrauch für die Gartenbewässerung ermittelt wird. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing (Anstalt des öffentlichen Rechts) bietet die Möglichkeit, dass Frischwasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt wird. Den Nachweis hat der Gebührenschuldner über einen Zähler zu erbringen. Der Einbau ist der Gemeinde Sinzing zeitnah mitzuteilen.

Bei der Installation eines Unterzählers ist folgendes zu beachten:

- Die Erfassung der Wassermengen erfolgt durch einen geeichten privaten Zähler.
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Der Unterzähler ist von einem zugelassenen Installationsbetrieb fest in die zur Außenzapfstelle führenden Leitung einzubauen. Einen Zapfstellenwasserzähler können Sie selbst am Außenwasserhahn anbringen, müssen jedoch auf die richtige Fließrichtung achten und dass kein Frostschaden entsteht.
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Bei einem Wasserzähler handelt es sich um eine Messeinrichtung, diese unterliegt den Bestimmungen der Mess- und Eichverordnung; die Gültigkeitsdauer der Eichung bei Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre.
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Es darf nur Wasser gemessen werden, das nicht in die Kanalisation gelangt.
Bitte beachten Sie: Die Befüllung von Schwimmbecken o. ä. ist über diesen Zähler nicht zulässig, da die Entleerung der Schwimmbecken in die Kanalisation zu erfolgen hat.
- Wassermengen bis zu 12 m³/jährlich sind vom Abzug ausgeschlossen.

Ab wann lohnt sich ein Unterzähler?

Zum Schluss ein Tipp: Vielfach ist es einfacher und günstiger, wenn man in ein paar Regentonnen oder in eine Zisterne zur Regenwassernutzung investiert. Damit spart man neben der Abwassergebühr auch noch die Kosten für das Trinkwasser. Und: Schließlich ist nicht jeder Sommer so trocken, dass man sehr viel gießen muss.

Weitere Informationen zum Einbau und zur Anmeldung eines Unterzählers sowie die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Gemeinde Sinzing telefonisch unter 0941/39602-33.

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09