Öffentliche Zahlungsaufforderung - Kanalgebühren

21. September 2015: Die Gemeindekasse weist auf die Bezahlung der am 1. Oktober 2015 fälligen 3. VZ der Kanalgebühren hin.

Die Höhe der Vorauszahlung entnehmen Sie bitte dem Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren 2014 oder einem separat ergangenen Vorauszahlungsbescheid.

Folgende Bankverbindung steht für Ihre Zahlung zur Verfügung:

  • Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE13 7506 9078 0100 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)

Außerdem können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bareinzahlungen in der Kasse geleistet werden.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind.

Damit Sie keine Fälligkeit übersehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Kanalgebühren von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen:

Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat

Bitte beachten Sie: Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat gemäß der EU-Verordnung im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09