Öffentliche Zahlungsaufforderung - Kanalgebühren

17. März 2016: Die Gemeindekasse weist auf die Bezahlung der am 22. März 2016 fälligen Nachzahlung aus der Abrechnung der Kanalgebühren 2015 hin.

Die Höhe der Nachzahlung aufgrund der Abrechnung der Kanalgebühren entnehmen Sie bitte dem Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren 2015 vom 19. Februar 2016.

Folgende Bankverbindung steht für Ihre Zahlung zur Verfügung:

  • Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE13 7506 9078 0100 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)

Außerdem können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr) Bareinzahlungen in der Kasse geleistet werden.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen zusätzlich Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind.

Damit Sie keine Fälligkeit übersehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Kanalgebühren von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen:

Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat

Bitte beachten Sie: Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09