Öffentliche Zahlungsaufforderung - Kanalgebühren

20. März 2017: Die Gemeindekasse weist auf die Bezahlung der am 1. April 2017 fälligen 1. VZ der Kanalgebühren hin.

Die Höhe der Vorauszahlung entnehmen Sie bitte dem Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren 2016 oder einem separat ergangenen Vorauszahlungsbescheid.

Folgende Bankverbindung steht für Ihre Zahlung zur Verfügung:

  • Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE13 7506 9078 0100 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)

Außerdem können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr) Bareinzahlungen in der Kasse geleistet werden.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen zusätzlich Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind.

Mit der Erteilung eine SEPA-Lastschriftmandats ersparen Sie sich und der Gemeinde erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand.

Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat

Bei Fragen:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Ansprechpartnerin
0941 - 39602-33 0941 - 39602-99 1.09