Pflasterbelag am Kirchplatz in Sinzing
Fertiggestellt wurde der Platz im Jahr 1997. Die Platzgestaltung ist architektonisch sicher sehr gelungen. Bei der Begehbarkeit durch Senioren sowie der Befahrbarkeit mit Fahrrädern oder Rollatoren stößt man an Grenzen.
Auf Antrag des Seniorenbeirats der Gemeinde Sinzing hat der Gemeinderat entschieden, die technische Umsetzbarkeit des Vorschlags auf Verbesserung der Begehbarkeit am Kirchplatz in Sinzing prüfen zu lassen. Hierzu hat die Gemeinde das Büro Bachmann & Peter beauftragt. In Abstimmung mit dem Seniorenbeirat wurden 4 Varianten auf ihre Machbarkeit untersucht.
Variante A -Erneuerung des Pflasterbelages
Vollständige Erneuerung des Pflasterbelages durch besser begehbaren Granitsteinpflasterbelag
in gesägter und gestrahlter Qualität mit geschlossener fester Fuge Granitgroßstein
24/16/16 hellgrau- hellgelbgrau, auf 20 cm Drainbeton
Kosten: ca. 220.000,00 €
Vorteile:
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bessere Begeh- und Befahrbarkeit des gesamten Platzes durch maßgenaues Pflaster, geringere Unebenheiten, geschlossene Fuge und höhere Rauigkeit an der Steinober-
fläche
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ansprechende neuzeitliche aktuelle Optik
Nachteile:
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sehr hohe Kosten
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Zurückbezahlung von erhaltenen Fördergeldern für die städtebauliche Erneuerung
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erhebliche Veränderung des ursprünglichen Platzcharakters mit historischen Bezügen
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längere Bauzeit mit entsprechender zeitlich begrenzter Nutzungseinschränkung
Variante B - Teilerneuerung des Pflasterbelages
zur Herstellung einer barrierefreien Gehwegbeziehung von der Laaberbrücke zum
Friedhof, im geeigneten Querungsbereich des Platzes, durch besser begehbaren
Granitsteinpflasterbelag in gesägter und gestrahlter Qualität mit geschlossener fester
Fuge- Granitgroßstein 24/16/16 hellgrau- hellgelbgrau, auf 20 cm Drainbeton
Kosten: ca. 30.000,00 €
Vorteile:
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bessere Begeh- und Befahrbarkeit der fußläufigen Querung des Platzes Richtung Friedhof
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geringerer baulicher Eingriff
Nachteile:
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in Bezug auf die erzielbare Verbesserung der Begehbarkeit hoher Kostenaufwand
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begrenzte Verbesserung der Begehbarkeit des Platzes, da nur die Hauptverbindung von Süd nach Nord verbessert wird
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mögliche Teilrückzahlungen von erhaltenen Fördergelder für die städtebauliche Erneuerung
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Veränderung des einheitlichen Platzcharakters
Variante C - Umpflastern mit neuer geschlossener fester Verfugung
Vollständige Überarbeitung des Pflasterbelages durch Ausbau Begradigung des
Unterbaues und Einbringung einer 20 cm starker Drainbetonschicht, Neuverlegung des
vorh. historischen Quarzit-Großstein-Pflasterbelags mit Drainmörtel-Bettung und –Fuge
Kosten: ca. 120.000,00 €
Vorteile:
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Ausgleich der größeren Unebenheiten
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Verstärkung des Straßenoberbaues
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geschlossene für längere Dauer wartungsfreie Fuge
Nachteile:
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keine grundsätzliche Verbesserung der Oberfläche des Pflasterbelages selbst hinsichtlich Rutschsicherheit, Maßhaltigkeit des Pflasters an der Oberfläche und Fugenanteil
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verringerte Rutschfestigkeit in der Anfangszeit nach Herstellung bis zur Abwitterung
des Epoxidharzfilmes auf dem Pflasterbelag
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hohe Kosten für die komplette Überarbeitung des Pflasterbelages bei geringem Nutzen
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deutlich höherer Aufwand bei später notwendigen Reparaturen, Anpassungen und Änderungen
Variante D - Nachverfugung mit kunststoffvergütetem Fugenmörtel
durch Entfernung und Reinigung des vorhandenen ungebundenen
Pflasterfugenmateriales und Neuverfugung mit geeignetem Epoxidharzfugenmörtel“
Kosten: ca. 50.000,00 €
Vorteile:
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geschlossene für eine begrenzte Zeit wartungsfreie Fuge
Nachteile:
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keine grundsätzliche Verbesserung der Oberfläche des Pflasterbelages selbst hinsichtlich Rutschsicherheit, Maßhaltigkeit des Pflasters an der Oberfläche und Fugenanteil
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verringerte Rutschfestigkeit in der Anfangszeit nach Herstellung bis zur Abwitterung
des Epoxidharzfilmes auf dem Pflasterbelag
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höhere Kosten für die Nachverfugung als bei ungebundener Ausführung
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höherer Aufwand bei später notwendigen Reparaturen, Anpassungen und Änderungen
In einer Stellungnahme des Seniorenbeirats sprechen sich die beiden Vorsitzenden Frau Karl und Herr Lechermann eindeutig für die komplette Erneuerung des Pflasters vor der Alten Kirche in Sinzing aus.
Allerdings bedeutet der Komplettaustausch des Pflasters auch die Rückzahlung der staatlichen Zuwendungen in Höhe von ca. 90.000,00 €, sofern das alte Pflaster nicht an einer anderen Stelle im Gemeindegebiet (z. B. neues Rathaus) wieder eingebaut wird.
Aufgrund der Tatsache, dass in den nächsten Jahren hohe Investitionen (z. B. Kindergartener-weiterung, Rathausanbau etc.) anstehen und eine Rückzahlung der staatlichen Zuwendungen droht, spricht sich der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt deutlich gegen eine Erneuerung aus. Gegenüber dem Steuerzahler kann nicht verantwortet werden, dass nach einer nur 20-jährigen Nutzungsdauer bei einer so hohen Investition der Kirchplatz bereits wieder saniert wird.
Der Gemeinderat wird nach Ablauf der Bindefrist (25 Jahre) erneut über die Maßnahme entscheiden, deshalb stimmt der Gemeinderat auch keiner der anderen Varianten zu. Im Rahmen der Fleckerlsanierung soll lediglich versucht werden, die Unebenheiten durch das Abrütteln des Pflasterbelages am Kirchplatz auszubessern.