Stallpflicht und Ausstellungsverbot nur noch örtlich begrenzt - Weitere Aufhebung von Restriktionszonen im Landkreis

20. März 2017: Regensburg (RL). Die bis dato bayernweit geltende Stallpflicht sowie das Ausstellungsverbot gelten auch im Landkreis Regensburg nur noch örtlich begrenzt. Somit sind auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden. Hintergrund ist die Bitte des Umweltministeriums an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben gelten weiterhin.

Von der allgemeinen Aufhebung der Aufstallungspflicht ist im Landkreis lediglich das „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhöring/Straubing-Bogen ausgenommen. Das Landratsamt Regensburg weist ausdrücklich darauf hin, dass hier sowohl die Stallpflicht als auch das Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten biseinschließlich Montag, 20.03. 2017 gelten. Betroffen sind die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Riekofen und Sünching sowie den Markt Schierling mit insgesamt 27 Ortsteilen.

Weitere Aufhebung von Restriktionszonen

Das „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Höllohe/Schwandorf und die damit verbundenen Einschränkungen für Geflügelhalter sind aufgehoben. Betroffen waren hiervon die Gemeinde Holzheim am Forst und die Märkte Kallmünz und Regenstauf. Auch in den noch bestehenden beiden „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebieten Stadt Regensburg (die Fristen hierfür enden am Donnerstag, 23.03.2017 beziehungsweise am Samstag, 25. 03.2017)hat das Landratsamt Regensburg Stallpflicht und Ausstellungsverbot aufgehoben.

Die Allgemeinverfügungen zur Aufhebung des „Geflügelpest“-Beobachtungsgebietes Höllohe/Schwandorf, des „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirkes Stadt Regensburg sowie zur Aufhebung der Stallpflicht und des Verbotes von Märkten und Ausstellungen finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de , Rubrik: Aktuelles; ebenso Übersichtskarten über die noch bestehenden Restriktionszonen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte. Kontakt: Landratsamt Regensburg, Abteilung Veterinäramt, Tel. 0941 4009 – 520, E-Mail: veterinaeramt@lra-regensburg.de ; Fax: 0941 4009 – 560.

Aufhebung von Allgemeinverfügungen (Aufstallpflicht und Verbot von Märkten und Ausstellungen) (pdf)

Aufhebung von Allgemeinverfügungen im Hinblick auf Ausbrüche von Geflügelpest im Landkreis Schwandorf (pdf)

Rückblick/vorläufige Bilanz: Insgesamt 4 Fälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg - Amtstierärztliche Untersuchungen sind abgeschlossen

Insgesamt gab es im Landkreis Regensburg vier bestätigte Fälle von Geflügelpest (2 Fälle in Hausgeflügelbeständen, 2 Fälle bei Wildvögeln). Am Samstag, den 28.01.2017, wurde bei einer verendeten Hausgans aus dem Bestand eines Hobbygeflügelhalters im Markt Lappersdorf der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg bestätigt. Es folgten zwei Fälle von Wildvogel-Geflügelpest am Donnerstag, den 02.02.2017. Bei einer an der Naab (Gemeinde Pettendorf-Deckelstein) aufgefundenen Wildgans und bei einem an der Donau (Gemeinde Pentling-Unterirading) verendeten Schwan hatte das Friedrich-Loeffler-Institut ebenso die hochpathogene Form des Virus H5 N8 festgestellt. Das Landratsamt errichtete Geflügelpest- (Lappersdorf) beziehungsweise Wildvogelgeflügelpest-Restriktionszonen (Pettendorf und Pentling). Im Falle von vier verendeten Hühnern eines Hausgeflügelbestandes mit über 100 Tieren in der Gemeinde Zeitlarn wurde am 04.02.2017 die hochpathogene Form des Aviären Influenza Virus Subtyp H5N8 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald nachgewiesen. Bereits nach Eingang der Verdachtsmeldung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagabend (03.02.2017) hatte das Veterinäramt umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde sofort gesperrt, die Tiere im Verlauf des Samstags (04.02.2017) gekeult, Restriktionszonen wurden eingerichtet.

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den „Geflügelpest“-Sperrbezirken (Lappersdorf und Zeitlarn) sowie in den „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirken (Pentling, Pettendorf und Stadt Regensburg) waren insgesamt 148 Geflügelhaltungen betroffen. 61 Betriebe davon wurden labordiagnostisch untersucht; alle 1.580 Proben waren negativ. In den„Geflügelpest“-Beobachtungsgebieten wurden 21 Geflügelhaltungen klinisch untersucht. Epidemiologische Erhebungen wurden in 160 Betrieben

Durchgeführt. Es gibt also derzeit keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg.

Hintergrund:

Um die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in Bayern einzudämmen, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit am 18.11.16 eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Diese auf zunächst unbestimmte Zeit erlassene Verfügung galt damit auch für das gesamte Gebiet des Landkreises Regensburg. Die formal-rechtlich hierfür notwendige Allgemeinverfügung hatte das Landratsamt Regensburg bereits am Nachmittag des 18.11.16 erlassen.

Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ (Dringlichkeitsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) ist bis zum 20. Mai 2017 gültig. Die Geflügelhalter sind also nach wie vor verpflichtet, die strikten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter. In den vergangenen Monaten sind in Deutschland über 1.000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. Das Merkblatt und alle wichtigen Infos zur Geflügelpest finden Sie auf der Homepage des LGL unter www.lgl.bayern.de .