Vermietung des Jugend- und Kulturhauses für private Feiern
Dies betrifft ausschließlich 18. Geburtstage. Seit der ersten Beschwerde wird daher schon bei der Reservierungsanfrage für 18. Geburtstage eindringlich auf folgende Auflagen verwiesen:
- Bei Veranstaltungen von Personen im Alter bis zu 20 Jahren hat ein Elternteil anwesend zu sein
- Die Fenster sind ab 22 Uhr geschlossen zu halten
- Es soll Zimmerlautstärke herrschen
- Es darf nicht gegrillt werden
- Bei Aufenthalt im Außenbereich (Raucher) auf die Lautstärke achten
- Unnötigen Aufenthalt im Außenbereich vermeiden
Diese Auflagen werden außerdem im Genehmigungsschreiben aufgeführt. Zusätzlich werden bei jeder Genehmigung die Haus- und Benutzungsordnung mitgeschickt. Diese befinden sich auch auf unserer Homepage und hängen im Jugend- und Kultursaal aus.
Trotz dieser Maßnahmen und Zusicherungen der Veranstalter und teilweise deren Eltern, dass die Auflagen eingehalten werden, kam es erneut zu Beschwerden von Nachbarn bei 18. Geburtstagen.