Vermietung des Jugend- und Kulturhauses für private Feiern

07. März 2017: Im Ausstellungsraum des Jugend- und Kulturhauses in Sinzing fanden seit dem 01.01.2016 insgesamt 25 Geburtstagsfeiern statt. Bei drei dieser Veranstaltungen kam es zu Ruhestörungen bis in die frühen Morgenstunden.

Dies betrifft ausschließlich 18. Geburtstage. Seit der ersten Beschwerde wird daher schon bei der Reservierungsanfrage für 18. Geburtstage eindringlich auf folgende Auflagen verwiesen:

-           Bei Veranstaltungen von Personen im Alter bis zu 20 Jahren hat ein Elternteil anwesend zu sein

-           Die Fenster sind ab 22 Uhr geschlossen zu halten

-           Es soll Zimmerlautstärke herrschen

-           Es darf nicht gegrillt werden

-           Bei Aufenthalt im Außenbereich (Raucher) auf die Lautstärke achten

-           Unnötigen Aufenthalt im Außenbereich vermeiden

Diese Auflagen werden außerdem im Genehmigungsschreiben aufgeführt. Zusätzlich werden bei jeder Genehmigung die Haus- und Benutzungsordnung mitgeschickt. Diese befinden sich auch auf unserer Homepage und hängen im Jugend- und Kultursaal aus.

Trotz dieser Maßnahmen und Zusicherungen der Veranstalter und teilweise deren Eltern, dass die Auflagen eingehalten werden, kam es erneut zu Beschwerden von Nachbarn bei 18. Geburtstagen.