Vermietung des Jugend- und Kulturhauses für private Feiern von Jugendlichen

06. April 2017: Aktuelle Hinweise zur Vermietung des Veranstaltungsraumes des Jugend- und Kultursaales in Sinzing an Jugendliche finden Sie hier:

Im Ausstellungsraum des Jugend- und Kulturhauses in Sinzing fanden seit dem 01.01.2016 insgesamt 25 Geburtstagsfeiern statt. Bei drei dieser Veranstaltungen kam es zu Beschwerden von unterschiedlichen Personenkreisen. Dies betrifft ausschließlich 18. Geburtstage. Seit der ersten Beschwerde werden die Antragsteller mündlich und schriftlich eindringlich auf die Verhaltensregeln eingestimmt.

Trotz dieser Maßnahmen und trotz Zusicherungen der Veranstalter und teilweise deren Eltern, dass die Auflagen eingehalten werden, kam es erneut zu Beschwerden von Nachbarn bei 18. Geburtstagen.

In der Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.03.2017 wurde deshalb beschlossen, dass aus Gründen des Nachbarschutzes der Veranstaltungsraum des Jugend- und Kulturhauses künftig nicht mehr zum Zwecke von Geburtstagsfeiern von Jugendlichen zwischen dem 13. und 20. Geburtstag vermietet wird.