Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Sinzing „Am Kreuzacker“

28. Mai 2020: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.05.2020 auf Antrag des Grundstückseigentümers der Flurnummern 215 und 218 (Gemarkung Sinzing) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage beschlossen.

Die Flächen liegen auf halber Strecke zwischen dem Ortsteil (OT) Sinzing und dem OT Minoritenhof, eingeschlossen von der Gemeindeverbindungsstraße und der Bahnlinie. Die Photovoltaikanlage befindet sich in einem Abstand von 150 m zum OT Sinzing und 300 m zum OT Minoritenhof. Die Module sind nach Süden, d.h. in Richtung Pentling – OT Unterirading (Gasstätte Walba) ausgerichtet, so dass eine Blendwirkung für die OT Sinzing und Minoritenhof aufgrund der Ausrichtung der Module nach Süden ausgeschlossen werden kann. Inwieweit die Deutsche Bahn ein Blendgutachten fordert, wird sich in der Fachstellenbeteiligung herausstellen.

An der Westseite und der Nordseite sind sowohl ausreichend breite als auch hohe Eingrünungen mit Sträuchern und Gehölzen vorgesehen. Der Zaun um die Photovoltaikanlage herum würde nach innen versetzt werden, so dass er nach dem Aufwuchs der Bepflanzung von der Straße aus nicht mehr sichtbar ist. Die Flächen werden naturnah gestaltet.

Der Bereich umfasst knapp 2 ha Gesamtflächengröße. Vorgesehen ist eine aufgeständerte (gerammte) Anlage mit 20 ° nach Süden hin ausgerichteten PV-Modulen. Die Leistung der PV-Generatoren wird gut 1700 kWp erreichen. Die voraussichtlich vermiedenen CO2- Emissionen werden knapp 1.000 Tonnen pro Jahr betragen.

Der gesamte Stromverbrauch in der Großgemeinde macht derzeit ca. 17,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) aus, wovon derzeit 8,5 Mio. kWh/a (ca. 48%) aus regenerativen Energien erzeugt werden. Die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage würde ca. 1,7 Mio. kWh/a Strom aus Sonnenenergie produzieren. Bei endgültiger Genehmigung erhöht sich dadurch der Anteil der Stromerzeugung durch regenerative Energieerzeugung im Gemeindegebiet auf 58%.

Der Aufstellungsbeschluss wird jetzt öffentlich bekanntgegeben. Sobald der Gemeindeverwaltung ein Vorentwurf des Bebauungsplans für die Photovoltaikanlage durch das Planungsbüro vorliegt, wird ein Billigungsbeschluss für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Das Verfahren ist mindestens zweistufig und dauert normalerweise ein knappes Jahr. Sofern Ihrerseits Bedenken bestehen, können diese im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht werden.