Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste (Schöffenwahl)

05. März 2018: In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Text.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 13.04.2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Gemeinde Sinzing, Rathaus, Bürgerbüro, Fährenweg 4, 93161 Sinzing

Wir benötigen folgende Angaben:

Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf sowie die Angaben zu ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen per E-Mail auch gerne einen entsprechenden Bewerbungsbogen.

Download:

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste mit Anlage (PDF-Datei)Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen (Geschäftsjahre 2019 bis 2023)

Bürgerbüro der Gemeinde Sinzing

AdresseBürgerbüro der Gemeinde Sinzing
Fährenweg 4
93161   Sinzing
Kontakt
Telefon: 0941/39602 - 70
Fax: 0941/39602 - 99
Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr


Allgemeine Hinweise:

Viele Dienstleistungen der Gemeinde Sinzing können mittlerweile auch rund um die Uhr online oder postalisch erledigt werden und bedürfen keiner persönlichen Kontaktaufnahme.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Bürgerserviceportal der Gemeinde Sinzing.