Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste (Schöffenwahl)
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Text.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 13.04.2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Sinzing, Rathaus, Bürgerbüro, Fährenweg 4, 93161 Sinzing
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf sowie die Angaben zu ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen per E-Mail auch gerne einen entsprechenden Bewerbungsbogen.
Download:
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste mit Anlage (PDF-Datei)Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen (Geschäftsjahre 2019 bis 2023)