Bebauungsplan Nr. 71 "Gewerbegebiet Viehhausen"

18. August 2017: Im Rahmen der Bauleitplanung für das „Gewerbegebiet Viehhausen“ haben die Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz und des Bergamtes Nordbayern die größte Relevanz.
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Aufgrund der weiteren drei Bohrkernerkundungen konnte die Gemeinde Sinzing die Stellungnahme des Bergamtes Nordbayern entkräften. Durch den altbergbaulichen Untertageabbau von Braunkohle geht für das zukünftige Baugebiet keine Gefahr aus. Das Bergamt Nordbayern hat inzwischen der Überplanung des Gebietes zugestimmt.

Die Regierung der Oberpfalz sieht durch die Ausweisung des Gewerbegebietes im Ortsteil Viehhausen das Anbindegebot verletzt. Da die Gemeinde lediglich Gewerbeflächen für ortsansässige heimische Gewerbetreibende ausweist, um diese Betriebe am Ort halten zu können, wird die Regierung ihr Veto gegen diese Planung nicht weiter aufrechterhalten.