Bekanntmachung vom 28.05.2015

29. Mai 2015: Bekanntmachung
Klosterblick Lageplan

Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 29. Mai 2015 Nr. 10.1 – 6100/66 betreffend:

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

hier:    öffentliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterblick“ im Ortsteil Viehhausen aufzustellen.

B E K A N N T M A C H U N G

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 mit Beschluss-Nr. 42 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ im Ortsteil Viehhausen festgelegt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ wird wie folgt festgelegt:

 

Im Norden:                entlang des bestehenden Bebauungsplangebietes Nr. 58 „Klosteracker“

 

Im Osten:                   entlang der künftigen Bauparzellengrenze aus den Grundstücken Fl. Nr. 278, 278/3, 291 und 291/2

 

Im Süden:                  entlang der künftigen Bauparzellengrenze aus den Grundstücken Fl. Nr. 291/2, 291/1, 279/3

 

Im Westen:                entlang des bestehenden Baugebietes „Kreuzseefeld“

Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Viehhausen:

Fl. Nr. 290, 289, Teilflächen aus den Grundstücken Fl. Nr. 279/3, 291/1, 291/2, 291, 278/3 und 278. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ im Ortsteil Viehhausen ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Mit der Bauleitplanung werden folgende allgemeine Planungsziele angestrebt:

Das Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, um den Bauplatzbedarf der heimischen Bevölkerung zu sichern. Der Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterblick“ wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz1 BauGB entwickelt. Mit der Erarbeitung des Planvorentwurfes wird das Büro FLU Planungsteam beauftragt.

 

Der Beschluss des Gemeinderates zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Klosterblick“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.

 

Sinzing, den 29.05.2015

Gemeinde Sinzing

Patrick Grossmann

Erster Bürgermeister                                                                     

Ortsüblich bekanntgemacht:

Anschlag a. d. Amtstafel

am 29.05.2015

 

abgenommen

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            (Dienstbezeichnung)