Fehlende Anmeldung zur Hundesteuer
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Gemeinde Sinzing eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt voraus, dass die "Vierbeiner" vom Halter ordnungsgemäß bei der Steuer- und Abgabenverwaltung der Gemeinde Sinzing angemeldet sind.
Leider wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde im Gemeindegebiet nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Es ist jedoch eine Frage der Gerechtigkeit, dass eine vollständige Besteuerung erfolgt. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Auch Hunde in Pflege, in Verwahrung genommen, auf Probe oder zum Anlernen sind anzumelden. Mit der Anmeldung wird das Tier registriert und erhält eine Hundesteuermarke.
Tritt anstelle eines verstorbenen Hundes ein anderer Hund, muss der verstorbene Hund abgemeldet und der neue Hund angemeldet werden. Dieser erhält auch eine neue Steuermarke.
Eine fehlende Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Das Formular für die Anmeldung zur Hundesteuer finden Sie hier: Hundesteueranmeldung
Damit Sie keine Fälligkeit übersehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Hundesteuer von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat
Bitte beachten Sie: Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat gemäß der EU-Verordnung im Original vorliegen muss, können Übersendung per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.