Haushaltssatzung 2015

30. März 2015: Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinzing für das Haushaltsjahr 2015

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Gemeindeverwaltung Sinzing (Rathaus), Fährenweg 4, 93161 Sinzing, Zimmer-Nr. 105, niedergelegt (gem. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung) und dort zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung -Bek-VO-).

Der Haushaltsplan liegt dort gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit von 13.04.2015 bis einschl. 20.04.2015 öffentlich auf.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67, 71 und 73 der Gemeindeordnung. Dies wurde durch das Landratsamt Regensburg als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich durch Anschlag an die Amtstafeln.