Hochwasserschutz Kleinprüfening

14. Februar 2019: Der Freistaat Bayern hat im Jahr 2007 aufgrund des geringen Kostenwirksamkeitsfaktor entschieden, zunächst keinen Hochwasserschutz für Kleinprüfening zu bauen.

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat damals mehrere Varianten untersucht und das Ergebnis mit dem Umweltministerium abgestimmt. Trotz erheblicher Reduzierung sowohl der Hochwasserschutzeinrichtung (Beispielsweise durch Verzicht auf mobile Wände oder Sichtfenster) als auch der Kosten ist keine der untersuchten Varianten wirtschaftlich, so dass der Freistaat Bayern für den Ortsteil Kleinprüfening 2007 keinen Hochwasserschutz erstellt hat. Entscheidend hierfür war, dass der gewichtete Kostenwirksamkeitsfaktor für Kleinprüfening nur max. 0,47 beträgt und das Umweltministerium aber einen Faktor von 1,0 forderte. Der Kostenwirksamkeitsfaktor ist ein Maßstab der bayernweit angewandt wird und die Bausumme zur Schadenshöhe sowie zur Anzahl der schützenden Gebäude ins Verhältnis setzt.

Die Gemeinde Sinzing nahm diese Entscheidung des Freistaats Bayern unter starkem Protest zur Kenntnis. Im Jahr 2009 teilte das Wasserwirtschaftsamt Regensburg folgendes mit:

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat mittlerweile den noch bestehenden Bedarf an Hochwasserschutzmaßnahmen an den Gewässern 1. Ordnung einschließlich der zugehörigen Prioritätskriterien (gewichteter Kostenwirksamkeitsfaktor gKWF) erhoben und ausgewertet. Demnach ist unter verschiedenen Annahmen für die Finanzmittelausstattung der nächsten Jahre davon auszugehen, dass Maßnahmen in den Prioritätsklassen 1 – 3 (also Maßnahmen mit einem gKWF von < 2) grundsätzlich innerhalb der nächsten 10 – 20 Jahre baulich umgesetzt werden können. Voraussetzung ist dabei ein entsprechender Wunsch der Kommunen nach Hochwasserschutz und die Bereitschaft der Kommunen zur Mitfinanzierung.

Maßnahmen in den Prioritätsklassen 4 und 5 (also Maßnahmen mit einem gKWF 2) können nach diesem Stand innerhalb der nächsten 10 Jahre im Regelfall weder geplant noch baulich umgesetzt werden. Wie Ihnen bekannt ist, hat der Hochwasserschutz Kleinprüfening auch bei den hinsichtlich der Kosten optimierten Varianten einen gKWF von deutlich unter 1 (dies entspricht der niedrigsten Prioritätsklasse 5). Wir gehen daher davon aus, dass seitens des Freistaats Bayern die Planung und Umsetzung eines technischen Hochwasserschutzes für Kleinprüfening frühestens ab dem Jahr 2019 wieder ins Auge gefasst werden kann.

Das Wasserwirtschaftamt hat im Jahr 2009 aber auf die Möglichkeit eines Objektschutzes für die betroffenen Grundstücke hingewiesen. Daraufhin hat der Gemeinderat beschlossen, den Objektschutz mit 19% pro Wohngebäude, zu fördern. Einen staatlichen Zuschuss gibt es hierfür leider nicht, das Wasserwirtschaftsamt Regensburg ist allerdings gerne bereit, interessierte Bürger bei der Planung und Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen fachlich zu beraten. Bisher wurden zwei Einzelobjekte hinsichtlich einer Hochwasserschutzvorsorge von der Gemeinde bezuschusst.

Aufgrund des Schreibens aus dem Jahr 2009 erkundigt sich die Gemeinde Sinzing derzeit beim Wasserwirtschaftsamt, ob mittlerweile die Möglichkeit besteht, wieder die Planungen für den Hochwasserschutz in Kleinprüfening aufzunehmen. Sollte dies der Fall sein, werden die betroffenen Anlieger informiert.