Reinigungs- und Sicherungsverordnung

18. Dezember 2017: Die Gemeinden können zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinhaltung auf öffentlichen Straßen sowie zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit eine Rechtsverordnung erlassen. Die Gemeinde Sinzing hat von dieser Möglichkeit bereits seit Inkraftsetzung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Gebrauch gemacht.

Zuletzt durch Verordnung vom 28.01.2010. Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) durch Urteil vom 18.08.2016 ist der Neuerlass der Verordnung notwendig. In der Entscheidung vom 18.08.2016 hat der Bay VGH festgestellt, dass die Abwälzung gemeindlicher Reinigungs-, Räum- und Streudienste auf Anlieger nicht zeitlich pauschal, sondern nur für den Fall eines konkreten Reinigungsbedarfs geregelt werden darf.

Deshalb ist nunmehr der Neuerlass der Verordnung erforderlich. Damit Sie die Änderungen leichter erkennen können, finden Sie nachfolgend einen Link zur vergleichenden Gegenüberstellung der Texte (Synopse) vor:

Synopse