Schrittweise Wiederöffnung der Gemeindeverwaltung für den Besucherverkehr

18. Mai 2020: Rathaus Öffnungszeiten für die Woche 18.05. - 22.05.2020: Montag, 18.05. von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag, 19.05.2020 von 14.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch, 20.05.2020 von 08.00 bis 12.00 Uhr

Die restlichen Tage der Woche können Geschäftsgänge nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus durchgeführt werden. Zu den üblichen Zeiten sind wir uneingeschränkt telefonisch für Sie erreichbar.

Der Besucherverkehr wird an den beiden Öffnungstagen bereits am Eingangsbereich durch Beschäftigte des Rathauses empfangen. Bitte teilen Sie Ihr Anliegen und Ihr Ziel im Rathaus kurz mit, damit entschieden werden kann, ob Sie evtl. warten müssen oder direkt zur Sachbearbeitung gehen können. Wir weisen darauf hin, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Bis auf weiteres wird das Rathaus nur über die Eingangstüre beim Parkplatz zugänglich sein. Die Türe an dem Fährenweg bleibt von außen verschlossen.

Die Wartezone befindet sich im Eingangsbereich. Sollte hier der Platz nicht ausreichen, müssten Wartende unter Umständen im Freien stehen. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Personen muss in jedem Fall eingehalten werden. Wir bitten Gruppenbildungen zu vermeiden.

Beim Anstehen und im Rathaus selbst herrscht eine Maskenpflicht. Wir bitten Sie deshalb unaufgefordert eine MNS-Maske, eine selbstgemachte Maske bzw. ein Tuch zu tragen. Im Rathaus werden Einmalmasken zur Verfügung gestellt, außerdem besteht die Möglichkeit der Händedesinfektion mit bereitgestellten Desinfektionsmitteln.

Durch die Zugangsregelungen soll sichergestellt werden, dass sich nicht zu viele Besucher zeitgleich im Rathaus aufhalten. Für die Bereiche der Sachbearbeitung legen wir folgendes fest:

Infostelle, max. 1 Besucher

Bürgerservice-Bereich (Bürgerbüro, Standesamt), max. 3 Besucher

Einzelbüros (z.B. Bauverwaltung, Steuerstelle) max. jeweils 1 Besucher

Das Rathaus ist ausschließlich über die Eingangstüre Richtung Fährenweg zu verlassen. So soll sichergestellt werden, dass ankommende, wartende und gehende Besucher den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander besser einhalten können.

Die gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten der allgemeinen Verhaltensregeln sind für die Gesundheit der Beschäftigten und Besucher unbedingt notwendig. Wir bitten daher auch, die Notwendigkeit des persönlichen Besuches im Rathaus, nach wie vor abzuwägen. Vieles kann online oder postalisch erledigt werden und bedarf in dieser Zeit keiner persönlichen Kontaktaufnahme. Wir verweisen weiterhin auf das Bürgerserviceportal der Gemeinde Sinzing welches Sie unter

http://www.sinzing.de/rathaus/buergerservice-portal/ erreichen.

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