Belegungspläne
Gemeindliche Einrichtungen / Fahrzeuge (ohne Sporthallen)
Die Gemeinde Sinzing stellt den Bürgern der Gemeinde sowie den örtlichen Vereinen oder Verbänden folgende gemeindlichen Einrichtungen für Festlichkeiten oder Veranstaltungen zur Verfügung. Die Verwaltung der Einrichtungen erfolgt über die Gemeindeverwaltung.
- Hausordnung für Gde.-Haus Eilsbrunn, Jugend- u. Kulturhaus Sinzing, Schule
- Gebührenordnung für Gde.-Haus Eilsbrunn, Jugend- und Kulturhaus Sinzing, Schule (1)
- Benutzungsordnung für Gde.-Haus Eilsbrunn, Jugend- und Kulturhaus Sinzing, Schule (1)
- Nutzung gemeindlicher Einrichtungen - Antrag
- Bereitstellung von Einrichtungsgegenständen bei Nutzung gemeindlicher Einrichtungen - Antrag
Sporthallen
Die Gemeinde Sinzing unterhält die Sporthallen in Sinzing und Viehhausen. Die Vermietung und Belegung der Hallen erfolgt über die Gemeinde Sinzing.
Kontakt:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Rosenmeier,
Georg
Sachbearbeiter
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+49 941 39602-25 | +49 941 39602-99 | 0.11 | georg.rosenmeier@sinzing.de |