Ausbruch der Geflügelpest in der Stadt Regensburg betrifft auch Teile des Landkreises - Landratsamt richtet neues Beobachtungsgebiet ein

03. Februar 2017: Ein erneuter Fall der Geflügelpest betrifft das Gemeindegebiet Sinzing. Beobachtungsgebiet: Ortsteile Bergmatting, Bruckdorf, Eilsbrunn, Kleinprüfening, Kuhblöß, Minoritenhof, Niederviehhausen, Oberalling, Riegling, Unteralling, Zuylen-Kapelle, Marienhöhe, Alling, Hart, Kunstmühle, Sinzing, Steg, Thalhof, Viehhausen, Vogelsang, Waldhäusl, Waltenhofen

Regensburg (RL). Wegen des bestätigten Falles von Geflügelpest bei einer am Pfaffensteiner Wehr verendeten Wildgans hat die Stadt Regensburg sogenannte Wildgeflügelpest-Restriktionszonen eingerichtet.Der Sperrbezirk verläuft in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort. Die genauen Grenzverläufe können der erlassenen Allgemeinverfügung unter www.regensburg.de entnommen werden. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich in einem Radius von zehn Kilometern über das gesamte Stadtgebiet hinaus auch auf Teile des Landkreises Regensburg. Betroffen sind die Gemeinden Obertraubling, Pentling,Barbing, Pettendorf, Pielenhofen, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach, Wolfsegg und Zeitlarn, die Märkte Donaustauf, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die Stadt Neutraubling mit insgesamt über 190 Ortsteilen. Das Landratsamt Regensburg hat an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht. Auch im Beobachtungsgebiet gelten strenge Einschränkungen. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in der Restriktionszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de als PDF-Dokument hinterlegt.

Allgemeinverfügung

Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden. Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

 

Kontakt:

Landratsamt Regensburg

Abteilung Veterinäramt

Tel. 0941 / 4009 – 557

E-Mail: veterinäramt@lra-regensburg.de

Fax: 0941 / 4009 - 560

 

Darüber hinaus mahnt das Landratsamt eindringlich zur Einhaltung der Stallpflicht und erinnert noch einmal ausdrücklich an das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten.

 

Weiterhin Verdacht auf Geflügelpest bei zwei Wildvögeln im Landkreis Regensburg

Im Falle der an der Naab (Gemeinde Pettendorf) aufgefundenen Wildgans und des an der Donau (Gemeinde Pentling) verendeten Schwans, steht das Ergebnis durch das Friedrich-Loeffler-Institut, ob es sich bei den Wildvögeln um die hochpathogene Form des Virus H5 N8 handelt, noch aus. Trotzdem hat das Landratsamt am Montag beide Fundorte im Radius von drei Kilometern ein Sperrgebiet sowie im Umkreis von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Alle wichtigen Infos zur Geflügelpest finden Sie auf der Landkreis – Homepage unter (www.landkreis-regensburg.de.)