Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Absicht über die Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges „Hubweg“

23. September 2022: Die Bekannmachung über die Absicht der Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges „Hubweg“: