An alle Bauwerber der Gemeinde Sinzing

12. Februar 2016: In letzter Zeit mussten wir feststellen, dass die sog. Bezugsfertigkeitsanzeige nur äußerst selten abgegeben wurde. Hiermit möchten wir Sie an Ihre Meldepflicht erinnern.

Wir verweisen Sie auch auf die Nebenbestimmungen zu Ihrem Genehmigungsbescheid. Demnach ist die Bezugsfertigkeitsmeldung Ihres Bauvorhabens zwei Wochen vor der Fertigstellung über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg mitzuteilen.

Das Formular „Bezugsfertigkeitsanzeige“ finden Sie hier.