Bekanntmachung

16. Dezember 2015: Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 16.12.2015 Nr. 10.1 – 6102/66 betreffend: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ hier: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
BPlan Nr. 66 Klosterblick.jpg

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 27.05.2015 mit Beschluss-Nr. 42 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 „Klosterblick“ festgelegt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 66 „Klosterblick“ wurde vom Bauausschuss mit Beschluss vom 09.12.2015 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellenanhörung gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterblick“ nebst Begründung liegt in der Zeit vom 24.12.2015 bis einschließlich 25.01.2016 im Rathaus der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, Zi.-Nr. 102, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Planunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Während dieser Zeit werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet.

Dem Bürger wird weiterhin die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplanes besteht nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB kein Anspruch.

Sinzing, den 15.12.2015

Gemeinde Sinzing

Patrick Grossmann

Erster Bürgermeister

Ortsüblich bekanntgemacht:

Anschlag a. d. Amtstafel am 16.12.2015