Bekanntmachung

31. März 2016: Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 01.04.2016 Nr. 10.1 – 6102/D2 betreffend: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zur Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 mit Beschluss-Nr. 88 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. 2 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Bauausschuss mit Beschluss vom 23.03.2016 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und für die Fachstellenanhörung gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. 2 zur Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung liegt in der Zeit vom 12.04.2016 bis einschließlich 17.05.2016 im Rathaus der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, Zi.-Nr. 102, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Planunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Während dieser Frist werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt und die Bürger über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Dem Bürger wird weiterhin die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplanes besteht nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB kein Anspruch.

Sinzing, den 31.03.2016

Patrick Grossmann

Erster Bürgermeister

Ortsüblich bekanntgemacht:

Anschlag an der Amtstafel am 01.04.2016

abgenommen am 18.05.2016