Bekanntmachung

28. Juni 2016: Bekanntmachung der Gemeinde Sinzing vom 29.06.2016 - Nr. 10.1 – 6102/66 betreffend: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterblick“ ; hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und über das Inkrafttreten sowie über die Bereithaltung des Bebauungsplanes für jedermanns Einsicht
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Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing hat am 22.06.2016 den Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterblick“ vom 22.06.2016 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Der Satzungsbeschluss sowie der Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterblick“ werden hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Sinzing, Zimmer Nr. 102, Bauamt, Fährenweg 4, 93161 Sinzing, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seiner Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Sinzing, den 28.06.2016

Gemeinde Sinzing

Patrick Grossmann

Erster Bürgermeister

Ortsüblich bekanntgemacht:

Anschlag a. d. Amtstafel

am 29.06.2016

abgenommen, am 15.07.2016