Bekanntmachung

28. September 2016: der Gemeinde Sinzing vom 29.09.2016. Auf Ansuchen des Landratsamtes Regensburg gibt die Gemeinde Sinzing folgendes bekannt:

Wasserrecht;

Antrag des Kommunalunternehmens für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing (KUS) auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Reichenstetten (Gemeinde Sinzing) über eine Doline (Flurnummer 39, Gemarkung Reichenstetten) in den Untergrund (Grundwasser)

Im Ortsteil Reichenstetten der Gemeinde Sinzing erfolgt die Abwasserbeseitigung im Trennsystem. Das anfallende Schmutzwasser wird zur Kläranlage abgeleitet. Das Niederschlagswasser aus den Straßen und zum Teil aus den Grundstücken wird oberflächlich bzw. über Rohrleitungen und Gräben zu einer Doline auf dem Grundstück mit der Flurnummer 39 der Gemarkung Reichenstetten geleitet. Dort versickert das Niederschlagswasser in den Untergrund (Grundwasser). Für diese Gewässerbenutzung wurde der Gemeinde Sinzing mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 06.08.1992 eine be-schränkte wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, die mittlerweile durch Fristablauf erloschen ist.

Die Niederschlagswasserkanalisation Reichenstetten wurde mittlerweile vom Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing übernommen.

Das Niederschlagswasser soll nunmehr über eine Sedimentationsanlage und ein Regenrückhaltebecken zu der Doline auf dem Grundstück Flurnummer 39, Gemarkung Reichenstetten geleitet werden (Einleitungsstelle E3). Das bestehende Regenrückhaltebecken soll stillgelegt werden. An dieser Stelle soll zukünftig eine geschlossene Sedimentationsanlage zum neuen Niederschlagswasservergleichmäßigungsraum mit Drosselschacht zwischengeschaltet werden. Der bisherige Drosselabfluss soll von 110 l/s auf einen maximalen Abfluss von 30 l/s begrenzt werden. Der mittlere Drosselabfluss soll 20 l/s betragen, wodurch sich die Abflussbilanz in Richtung der Doline verbessern wird.

Für diese Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Reichenstetten über eine Doline in den Untergrund (Grundwasser) beantragt das Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§ 15 Wasserhaushaltsgesetz – WHG).

Das Unternehmen wird hiermit gemäß Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt gemacht.

Die Planunterlagen sind im Rathaus der Gemeinde Sinzing vom 07.10.2016 bis einschließlich 07.11.2016 während der Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt. Etwaige Einwendungen sind bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, jedoch bis spätestens 21.11.2016 schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing oder beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, zu erheben.

Darüber hinaus können die Planunterlagen auch online auf www.landkreis-regensburg.de unter der Kategorie „Landratsamt“ und der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“ (http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/OeffentlicheBekanntmachungen.aspx) eingesehen werden. Einwendungsfristen werden von der Veröffentlichung im Internet nicht berührt.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass

a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekannt-machung er-setzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Gemeinde Sinzing

Patrick Grossmann

Erster Bürgermeister

Ortsüblich bekanntgemacht:

Anschlag an der Amtstafel:

29.09.2016

abgenommen am 08.11.2016