Bei dem von der Gemeinde erstanden Areal ist der Klosterstadl samt Klostergarten nicht mit enthalten, hierfür sichert sich die Kommune für die Zukunft allerdings das Vorkaufsrecht im Grundbuch. Zunächst werden die Räumlichkeiten für das Pfarrbüro samt Sakristei weiter an die Pfarrei vermietet (wobei die Sakristei dauerhaft erhalten bleibt). Außerdem verbleibt die Bücherei in den Räumlichkeiten des Klostersaals. In Abstimmung mit dem Landratsamt sollen die Flächen in den Obergeschossen, die aus Bau- und brandschutzrechtlichen Vorgaben vermietet werden können, zukünftig wieder vermietet werden. Hierzu stellt die Gemeinde Sinzing einen Bauantrag und legt ein Brandschutzgutachten vor. Größere Umbauten sind nicht vorgesehen. Für die langfristige Nutzung wird ein konkretes Konzept erarbeitet, wobei eine Generalsanierung frühestens in ca. 10 Jahren in Angriff genommen werden kann.