Öffentliche Zahlungsaufforderung - Hundesteuer

11. März 2024: Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass bis spätestens 1. April 2024 die Hundesteuer zur Zahlung fällig wird.

Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie dem zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid.
Für das Jahr 2024 wurden - wie bereits in den Vorjahren - keine neuen Bescheide für die Hundesteuer versandt. Bescheide aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit (sog. Dauerbescheide). Aus diesen Bescheiden ist die Steuerschuld für die Folgejahre zu entnehmen.

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht.

Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 ist am 1. April 2024 fällig.

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der Beträge bis spätestens 1. April 2024.

Folgende Bankverbindungen stehen für Ihre Zahlung zur Verfügung:

  • Sparkasse Regensburg (IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79, BIC: BYLADEM1RBG)
  • Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)

Um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden, überweisen Sie bitte so rechtzeitig, dass der von Ihnen zu zahlende Betrag bis zum oben genannten Zahlungstermin bei der Gemeinde Sinzing eingegangen ist.
Wird der festgesetzte Betrag nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages bezahlt, entstehend nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge. Diese betragen 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (= ab dem Tag nach der Fälligkeit!), abgerundet auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag.
Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Gemeindekasse Sinzing eine Mahnung. Hierbei fallen bereits Mahngebühren an (1 % des angemahnten, auf volle 10 Euro nach unten abgerundeten Betrages, mindestens 5 Euro, höchstens 150 Euro), die sich nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sinzing richten und durch den Pflichtigen zu bezahlen sind.
Für die Säumniszuschläge und Mahngebühren besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Gemeinde Sinzing dabei nicht.

Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.

Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ersparen Sie sich und der Gemeinde erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand.

Bitte beachten Sie:
Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur vom Zahlungspflichtigen für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt werden!
Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder E-Mail nicht berücksichtigt werden. Bitte übersenden Sie deshalb den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung wenden Sie sich bitte an:

Name Telefon Telefax Zimmer
Stampfer, Manuela
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-31 +49 941 39602-99 1.10

Bei Fragen zur Veranlagung wenden Sie sich bitte an:

Name Telefon Telefax Zimmer
Berchtold, Sabine
Sachbearbeiterin
+49 941 39602-33 +49 941 39602-99 1.09